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EnEV 2009 am 01. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. So konnte die Energieeinspar- verordnung 2009 zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten.
Wesentliche Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:
In einem weiteren Schritt sollen ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Energieausweise
Der Energieausweis behält im Regelfall seine Gültigkeit für 10 Jahre.
Der energetische Standard eines Gebäudes kann teils mit einfachen zu bewerkstelligenden und manchmal auch kostengünstigen Maßnahmen verbessert werden (z. B. Wärmedämmung der Unterseite Kellerdecke eines nicht beheizten Kellers, Dämmschicht auf unbenutztem Spitzboden aufbringen oder Dämmung der Gebäudehülle) . In diesem Fall fordert die EnEV, dass in den Energieausweis Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen aufgenommen werden.
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler!
Bei Neubauten muss dem Eigentümer, wie bisher, ein Energie-(bedarfs)- ausweis ausgestellt werden.
Mehr zur EnEV:
Den genauen Wortlaut der Energieeinsparverordnung können Sie online beim Bundesanzeiger Verlag nachlesen.
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