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Wer Energie spart, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.
1973 Erste Ölkrise
Die Ölkrise von 1973 zeigte deutlich die Störanfälligkeit moderner Industriestaaten gegenüber einer Vielzahl von Einflussfaktoren sowie deren Abhängigkeit von fossiler Energie.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde als direkte Reaktion auf die Krise viermal ein Sonntagsfahrverbot im November und Dezember 1973 verhängt sowie neue Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt.
Es wurde Alternativen, die eine größere Unabhängigkeit vom Öl zum Ziel hatten, gesucht. So rückten etwa alternative Treibstoffe wie Pflanzenöl und Biodiesel in das öffentliche Interesse. Es wurde vermehrt in Kernenergie, regenerative Energiequellen, die Wärmedämmung von Gebäuden und in die Effizienzsteigerung von Motoren und Heizgeräten investiert.
22. Juli 1976
Ein Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden, das sog. "Energieeinspargesetz" wurde auf den Weg gebracht.
Dieses Gesetz bildete die Grundlage für die folgende "Wärmeschutzverordnung", die den energiesparenden Wärmenschutz von Gebäuden zum Inhalt hat und für die "Heizanlagenverordnung", die energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen beinhaltet.
01. November 1977
Die erste "Wärmeschutzverordnung" tritt in Kraft.
01. Januar 1984
Die zweite "Wärmeschutzverordnung" tritt in Kraft.
01. Januar 1995
Eine novellierte "Wärmeschutzverordnung" wird veröffentlicht.
01. Februar 2002
Die "Wärmeschutzverordnung" und die "Heizanlagenverordnung" werden zusammen geführt zur "Energieeinsparverordnung - EnEV"
... bis heute und andauernd ...
... laufende Novellierung der EnEV und Verschärfung des Anforderungsniveaus sowie Ausweitung der Nachrüstpflichten im Bestand
Klimaschutzziele der Bundesregierung:
bis 2020:
Reduktion des Treibhausgasausstoßes um 40% unter den Stand von 1990
Steigerung des Anteils von Strom aus KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) an der Stromerzeugung auf 25%
bis 2030:
Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 25-30%
Novellierungen der EnEV:
- Verschärfung des Anforderungsniveaus in zwei Stufen:
2009 Verschärfung um durchschnittlich 30%
2012 voraussichtliche Verschärfung um weitere 30%
- Ausweitung der Nachrüstpflichten
- Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
- Vereinfachung der Heizkostenabrechnung und Prüfung, ob Mietminderung bei
Verstoß gegen Nachrüstpflichten möglich ist
- Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis 2011
auf heutigem Niveau
- Förderung der energetischen Sanierung von Schulen und Kindergärten
sowie von Bundesgebäuden
- Aufstockung des Marktanreizprogramms auf 350 Mio. €
Da die Ölvorkommen der Erde endlich sind, besteht die Gefahr , dass es in absehbarer Zukunft zu einer finalen Ölkrise kommen wird. Man geht davon aus, dass, wenn der Höhepunkt der jährlichen Fördermenge für Erdöl erreicht wird, es im Zuge der dann fallenden Fördermengen bei unverändert bestehender Nachfrage zu massiven Preiserhöhungen kommen wird. Anders als die bisherigen Krisen, im Wesentlichen politisch motivierte Produktionsdrosselungen, wird diese finale Ölkrise durch den realen Rückgang der Fördermengen ausgelöst werden.
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